Kontakt Kinderorthopädie Freundallee
Für Ihren Termin bei uns benötigen wir die Versichertenkarte.
Nur wenn Ihr Kind/Säugling noch keine Versichertenkarte besitzt, ist eine gültige Überweisung des Kinderarztes oder ein Versichertennachweis Ihrer Krankenkasse (bekommen Sie auf Nachfrage von Ihrer Versicherung zugeschickt) mitzubringen. Bei kleinen Säuglingen können wir auch ein sogenanntes Ersatzverfahren machen, aber ein Versicherungsnachweis ist einfacher.
Ist Ihr Kind über das Sozialamt versichert (z.B. bei Flüchtlingsstatus), muss der Schein vom Sozialamt unbedingt zusätzlich abgestempelt sein.
Hat Ihr Kind eine komplexe Vorgeschichte?
Weitere Erkrankungen, z B Störungen der Entwicklung oder eine neurologische Grunderkrankung? Teilen Sie uns dies bitte am Telefon mit, damit wir genug Zeit einplanen.
Sprechen Sie nicht gut Deutsch?
Englisch ist kein Problem, bei allen anderen Sprachen bringen Sie bitte einen Übersetzer mit.
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können, haben Sie hier die Möglichkeit, uns zu kontaktieren.
Bitte beachten Sie bei Rezeptanfragen, dass die Versichertenkarte für das entsprechende Quartal spätestens bei Abholung des Rezeptes vorliegen muss.
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